Man unterscheidet bei einer Nebenkostenabrechnung zwischen einem inhaltlichen Fehler und einem formellen Fehlern.
Der Häufigste Mangel in der Kostenabrechnung ist die zu spät zugestellte Rechnung von dem Vermieter an den Mieter. Maximal 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums muss der Mieter die Rechnung über die Nebenkosten bekommen, also für das Jahr 2015 muss spätestens bis zum 31.12.2016 die Rechnung dem Mieter vorgelegt werden.
Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, dann werden Nachforderungen unwirksam und die Mieter müssen diese Rechnung nicht mehr bezahlen.
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Wenn der Mieter aber ein Guthaben bekommt, dann verfällt dieses nicht und auch nach der Frist von einem Jahr muss der Vermieter dieses Guthaben immer noch auf miteinberechnen. Wenn der Vermieter allerdings nachweisen kann, dass die verspätete Abgabe nicht sein Verschulden ist, dann ist die Forderung auch noch nach dem Verstreichen von der Frist gültig.Nachforderungen bezüglich gestiegenen Kosten oder niedrigen Schätzungen muss der Mieter nicht begleichen, dass ist dem Vermieter sein Problem. Wenn der Vermieter mit dem Mieter einen Mietvertrag mit Inklusivmiete abgeschlossen hat, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet eine jährliche Kostenabrechnung zu erstellen.
Wenn es im Mietvertrag Klauseln gibt bezüglich der Verteilung von Nebenkosten wegen der vermieteten Grundfläche, dann ist dies unwirksam und nicht rechtens. Ein Vermieter hat nur das Recht, die Laufenden Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Nur die Betriebskosten die umlagefähig sind und in der Betriebskostenverordnung festgelegt sind kann man umlegen.
Verwaltungstätigkeit-Kosten oder Reparaturkosten dürfen dem Mieter nicht angelastet werden. In der Kostenabrechnung müssen auch bestimmte Dinge enthalten sein, sonst ist die Abrechnung ungültig, Angaben wie zum Beispiel der Abrechnungszeitraum, angefallene Gesamkosten, Summe aller Einzelbeträge, Summe Vorauszahlungen, Verteilerschlüssel etc. müssen unbedingt enthalten sein, sonst ist die Komplette Abrechnung nicht rechtens.
Auch wenn der Vermieter wirklich zuverlässig ist und mit großer Sorgfalt arbeitet, können sich dennoch Mängel einschleichen bei der Abrechnung. Wegen dem sollte man als Mieter sofort nach Erhalt der Abrechnung alles genau prüfen und falls man Fragen hat sofort sich an den Vermieter wenden.
Nebenkosten machen circa 30 % der Gesamtkosten einer Mietwohnung aus und die Tendenz ist steigend. Die Höhe von den Nebenkosten sind von Objekt zu Objekt unterschiedlich und haben auch einen Regionalen Einfluss.
Viele Vermieter stellen einfach eine überhöhte Rechnung aus und hoffen das die Mieter es nicht merken.
Es gibt insgesamt 16 Nebenkostenarten wie zum Beispiel Warmwasser, Heizung, Hausreinigung, Hauswart, Versicherungen, Gartenpflege, Beleuchtung etc. Mieter müssen nur die Nebenkosten bezahlen, wenn dies auch im Mietvertrag festgehalten beziehungsweise niedergeschrieben ist. Wenn es sich um verbrauchsabhängige Heizkosten handelt dann muss der Mieter auch ohne die Niederschrift im Mietvertrag bezahlen.
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - ist das möglich?
Wenn es um die Abrechnung der Nebenkosten geht, haben viele Mieter Angst. Oftmals werden hohe Nachzahlungen gefordert. IM Jahr werden circa 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen verschickt, rund die Hälfte sind fehlerhaft.
Es dürfen vom Vermieter aus nur erforderliche und angemessene Kosten in Rechnung gestellt werden. Wenn zum Beispiel ein Hausmeister in Vollzeit beschäftigt ist obwohl dies nicht einmal benötigt wird, muss der Mieter nur einen gewissen Anteil daran bezahlen. Alle Kosten müssen eindeutig nachvollziehbar sein und der Vermieter muss zwingend alle Positionen einzeln aufführen. Auch die Rechenwege müssen ersichtlich sein sowie auch der Umlageschlüssel. Wenn dies in einer Abrechnung der Nebenkosten nicht der Fall ist, dann ist die Rechnung nicht wirksam und man muss sie als Mieter nicht bezahlen.
Ein Fazit Nebenkostenabrechnung:
Der Größte Teil einer Nebenkostenrechnung nehmen die Heizkosten in Anspruch. Oftmals können krumme Summen entstehen und schnell schleichen sich Fehler ein. Vor allem wenn die Rechnung gegenüber der Vorjahre stark abweicht sollte man als Mieter genau hinschauen und alles noch einmal prüfen. Wenn man seine Wohnung noch nicht so lange bewohnt und noch keine Vergleichswerte hat, dann kann man auch einfach in dem Betriebskostenspiegel nachschauen und sich daran orientieren. Zur Not hat der Mieter immer noch das Recht zur Einsicht in die Original-Rechnung.
Eine Kopie der Belege muß der Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen anfertigen lassen. Zum Beispiel im Falle, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung durch einen Anwalt oder Mieterbund prüfen lassen möchte. Die Kopien können Ihnen als Mieter in Rechnung gestellt werden.