Maklerempfehlung jetzt erhalten


kostenlos und unverbindlich.

article_image_596

article_image_596

Maklerprovision in Gefahr

Maklerprovision in Gefahr: Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann zu Rückzahlung der Provision führen.


Diesen Artikel später lesen ? - Jetzt teilen und wiederfinden !

bekannt durch:

Durch den Bundesgerichtshof wurde bereits in mehrfach entschieden (z.B.: BGH-Urteil vom 01.12.2022, AZ: I ZR 28/22), dass der Makler an den Kunden die vereinnahmte Maklerprovision zurückzubezahlen hat, sofern der Maklervertrag durch den Kunden wirksam widerrufen worden ist.

Schließt der Makler mit einem Kunden einen Maklervertrag ab, welcher nicht als Unternehmer handelt, liegt ein sogenanntes Verbrauchergeschäft vor. Verbrauchergeschäfte sind für den Kunden von Gesetzeswegen u.a. dann binnen einer Frist von 2 Wochen widerruflich, wenn der Vertragsschluss per Telefon, E-Mail, Fax oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

Immobilie verkaufen?

Wir haben den passenden geprüften Makler mit Ø 2.921 Kaufinteressenten.

kostenlos und unverbindlich.

 

Problematisch für den Makler ist, dass das Widerrufsrecht des Kunden nur dann nach Ablauf von 2 Wochen ab Vertragsschluss erlischt, wenn der Kunde durch den Makler vor Vertragsschluss wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Erfolgt keine Widerrufsbelehrung oder ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden erst 1 Jahr und 2 Wochen nach Vertragsschluss.

Belehrt der Makler somit bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht des Kunden, kann der Kunde den Maklervertrag auch nach Abschluss des Hauptvertrags (z.B. Immobilienkaufvertrag, Mietvertrag) widerrufen und die an den Makler bezahlte Provision zurückfordern, sofern die Frist von einem Jahr und zwei Wochen noch nicht abgelaufen ist.

Willkommen bei den Rechtsanwälten Dr. Ponholzer & Dr. Schandl: Unsere Kanzlei in Planegg, gegründet von Anwälten mit tiefen Wurzeln in München und dem Würmtal, bietet Ihnen Expertise im privaten Immobilienrecht, allgemeinen Zivilrecht und Steuerrecht. Nach wertvollen Erfahrungen in Münchener Kanzleien freuen wir uns, unsere Kompetenz vor Ort anzubieten. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch für eine persönliche Beratung.

Zum Autor:

Dr. Florian Ponholzer: Seit Beginn meiner anwaltlichen Laufbahn im Jahr 2008 liegt mein Schwerpunkt auf dem privaten Immobilienrecht, insbesondere Miet- und WEG-Recht.

Als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht seit 2013 vertrete ich gewerbliche und private Vermieter, Hausverwaltungen, Mieter und Wohnungseigentümer, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ich unterstütze bei der Gestaltung und Verhandlung komplexer Gewerbemiet- und Pachtverträge.

Darüber hinaus bin ich Fachanwalt für Steuerrecht und stehe Ihnen auch in diesem Bereich gerne beratend zur Seite. Mit meiner langjährigen Erfahrung bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für privates Immobilienrecht und Steuerrecht.

Dr. Florian Ponholzer

Fachanwalt für  Miet- und WEG-Recht und Steuerrecht

geb.: 1980 München
Studium: Universität München
Rechtsanwalt seit: 2008
Promotion: 2013
Postition: Partner

Tätigkeitsgebiete: Mietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht

E-Mail: fp@planegg-law.de
Telefon: 089-21527240

 facebook twitter xing email
Jetzt
Immobilie verkaufen
Jetzt
Immobilienmakler finden