Grundsatz: entscheidend wird künftig sein, ob sich der Anbau und der Konsum des Mieters in den künftigen gesetzlichen Grenzen hält.
Ist mein Cannabisanbau als Mieter in der Wohnung also legal?
Was der Gesetzgeber zulässt, darf der Mieter grundsätzlich auch. Das folgt aus seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Diese schützt das Weinregal in der Wohnung genauso wie die vom Gesetzgeber zugelassene Zahl von Cannabispflanzen.
Alles, was über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht und verboten ist, würde auch gleichzeitig gegen den Mietvertrag verstoßen.Dementsprechend hätte der Vermieter auch eine rechtliche Handhabe, wenn der Mieter z.B. in großem Umfang Cannabis anbaut oder in der Wohnung lagert, bzw. von dort illegalen Handel betreibt (Abmahnung und im Wiederholungsfall Kündigung).
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Das große Problem bleibt auch künftig bestehen: wie soll der Vermieter beweisen, dass der Mieter mehr Pflanzen in der Wohnung hat als zulässig? Wer die Wohnung heimlich betritt und kontrolliert, macht sich mindestens eines Hausfriedensbruches strafbar.
Wie kann ich das dann überprüfen?
Zulässig ist dagegen eine Feststellung des Gesetzesverstoßes aus Anlass einer zulässigen Besichtigung. Regelungen im Mietvertrag helfen dem Vermieter nicht. Soweit sie den Konsum, bzw. Anbau über das gesetzliche Maß hinaus beschränken oder verbieten, sind sie unwirksam. Das wäre genauso unmöglich, wie den Alkoholkonsum in der Wohnung vertraglich zu beschränken.
Soweit vom Cannabisanbau oder dessen Konsum Belästigungen anderer Mieter oder Bewohner ausgehen, stellt dies unter Umständen einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar. Hier kommt auf den Einzelfall an. Gelegentliche Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Cannabisgeruch im Treppenhaus werden die Nachbarn hinnehmen müssen. Die Grenze dürfte aber überschritten sein, wenn ein Nachbar seine Kinder nicht mehr auf die Terrasse lassen kann, weil diese ständig im Drogennebel liegt.
Rechtsanwalt Alexander Bredereck ist eine maßgebliche Stimme in der juristischen Landschaft und mit über 25 Jahren Erfahrung ein gefragter Experte in seinem Fach (Kündigungsschutz und Vertragsrecht). Bekannt durch TV-Präsenz und einen der größten Rechtskanäle für Arbeitnehmer auf YouTube, bringt der Fachanwalt für Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht seine Expertise in vielfältigen Formaten einem breiten Publikum näher. Ein Studium der Theaterwissenschaften und Publizistik runden das Profil vom „Fernsehanwalt“ stimmig ab.
Das Team in seiner Kanzlei Bredereck Willkomm Rechtsanwälte besteht aus hochspezialisierten Anwälten, darunter Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Spezialisten für Insolvenzangelegenheiten.
Diese breite Palette an Fachkompetenzen ermöglicht es, Mandanten in allen Facetten des Arbeits- und Mietrechts umfassend zu unterstützen und professionell zu begleiten. Zur Sicherstellung höchster Qualität werden kontinuierlich Fortbildungen der Bundesrechtsanwaltskammer wahrgenommen.
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