Dies macht eine Strafverfolgung praktisch unmöglich und führt zu großen Nachteilen für Betriebe in der laufenden Wirtschaft. Eine weitere Sorge ist, dass auf diese Weise gewaschenes Geld ggf. zur Terrorismusfinanzierung oder ähnlichem dienen kann.
Deshalb hat die Europäische Union am 09.07. 2018 eine neue Richtlinie zur Geldwäsche in Kraft gesetzt. Die Mitgliedsstaaten der EU sind aufgefordert, ihre nationalen Geldwäschegesetze bis zum 10.01. 2020 dieser Richtlinie anzupassen.
Forderungen der EU-Richtlinie
Die 5. EU-Richtlinie will unter anderem mehr Transparenz für Unternehmen und Kunden schaffen. Verbraucher sollen die Wirtschaftsregister eines Unternehmens leichter einsehen können. Aber auch das Register der wirtschaftlichen Eigentümer soll zugänglicher werden. Am Schluss steht eine Verknüpfung der beiden Register für eine bessere Übersicht.
Ein weiterer Punkt, den die Richtlinie beschränken möchte sind die anonymen Zahlungen mit Prepaid-Karten. Auch virtuelle Währungen sind nicht ausgeschlossen. Kundenüberprüfungen und Kontrollen in Risikoländern müssen verschärft werden.
Zu guter Letzt sollen die nationalen Zentralen für Verdachtsanzeigen mehr Befugnisse erhalten und stärker miteinander zusammenarbeiten. Ziel dieser Richtlinie ist eine Erschwerung krimineller Finanzgeschäfte so wie Steuerfinanzierung und eine Finanzierung von Terrorismus oder ähnlichem.
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Umsetzung in Deutschland
Bei der Debatte um das neue Geldwäschegesetz sind vor allem die grünen dafür eingetreten, dass man auch an und Verkäufe von Immobilien in das Gesetz mit aufnimmt, da man diese stärker kontrollieren müsse.
Laut der Partei seien nicht nur geringer Wohnraum und Wohnungsknappheit – sondern auch Geldwäsche bei Immobilien für die teils horrenden Mietpreise verantwortlich. Ganz im Sinne der Richtlinie der EU forderte sie, dass es für Mieter ersichtlicher sein müsse, von wem sie mieteten.
Daher hat das Geldwäschegesetz nicht nur Auswirkungen auf Schmuckhändler, Anwälte und Banken sondern auch und besonders auf Immobilienmakler.
Nach Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes ist es Kunden nicht mehr möglich, Transaktionen die höher sind als 10000€ mit Bargeld zu begleichen. Makler müssen Kunden beim Erwerb einer Immobilie überprüfen, ganz gleich ob Firma oder Privatperson.
Steht die Identität einer am Kauf beteiligten Partei nicht fest, so kann das Geschäft nicht stattfinden. Allerdings gilt auch weiterhin, dass verdächtige Kunden umgehend gemeldet werden müssen. Diese verschärften Maßnahmen gelten seit Januar 2020.
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