Das finden Sie hier:
Versteckte Mängel mehr >>
Die Angaben von falschen Maßen mehr >>
Verletzungen gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht mehr >>
Nicht bezahlte Nebenkosten eines Verkaufs mehr >>
Die Übergabe der Immobilie mehr >>
Fazit mehr >>
Der Energieausweis
Der Energieausweis spielt seit einigen Jahren eine wichtige Rolle beim An- bzw. Verkauf einer Immobilie. Ohne ihn ist kein Verkauf möglich. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ein Verstoß gegen diese Regel kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Jedoch bestätigt die Ausnahme auch hier die Regel. Bei Immobilien mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern, einem Gebäude mit besonders erhaltenswerten Bausubstanzen oder einer Immobilie, welche nicht mit Hilfe von Energie beheizt oder gekühlt werden muss, ist ein Energieausweis nicht erforderlich.
Versteckte Mängel
Werden wichtige Mängel, die für den Käufer nicht sofort ersichtlich sind, wissentlich verschwiegen, kann der Verkäufer für diese Schäden haftbar gemacht werden.
Selbst wenn im Kaufvertrag eine Klausel besagt, dass der Verkäufer nach Kaufabwicklung keine Haftung mehr übernehmen muss, kann in einem solchen Fall eine Klage wegen arglistiger Täuschung zu einem Rücktritt des Käufers führen beziehungsweise es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommen.
Außerdem können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
Nie mehr Miete zahlen. Jetzt die eigenen 4 Wände finden.
Die Angaben von falschen Maßen
Falsche Angaben bezüglich der Maße der Immobilie zu machen, um etwas mehr Geld herauszuschlagen, ist keine gute Idee. Diese können dazu führen, dass der Käufer Sie auf Schadensersatz verklagen kann, denn für Angaben, welche wissentlich falsch gemacht wurden, haftet der Verkäufer zu jeder Zeit.
Der Prozess kostet ebenfalls Geld, Zeit und Nerven. Daher sollten Sie nur ehrliche Angaben in Ihren Exposés und Angeboten machen.
Verletzungen gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht
Auch beim Verkauf einer Immobilie müssen Sie auf den Datenschutz achten. Verwendete Bilder und Texte von Dritten in Exposés und Anzeigen bedürfen eine vorherige schriftliche Zusage des Urhebers.
Dies betrifft auch selbstgeschossene Fotos von der Nachbarschaft, Lagepläne oder Texte über die Gegend der Immobilie, welche nicht selbst verfasst wurden.
Auch Passanten, welche zufällig während der Fotografie durch das Bild gelaufen sind oder Kennzeichen von Kraftfahrzeugen dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
Abmahnungen können sich auf mehrere Tausend Euro belaufen.
Wir haben den passenden geprüften Makler mit Ø 2.921 Kaufinteressenten.
Nicht bezahlte Nebenkosten eines Verkaufs
Auch die anfallenden Gebühren können zu unerwarteten Problemen führen. Zahlt der Käufer beispielsweise die zu zahlende Grunderwerbssteuer nicht an das Finanzamt, kann sich dieses das Geld auch beim Verkäufer einholen.
Wird in dem Kaufvertrag festgehalten, dass Käufer und Verkäufer die Notarkosten zu gleichen Teilen begleichen und kommt der Käufer der Zahlung jedoch nicht nach, kann der Verkäufer für die gesamten Notarkosten haftbar gemacht werden.
Die Übergabe der Immobilie
Grundsätzlich sollte die Übergabe der Immobilie erst dann erfolgen, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Allerdings sollte die Übergabe nicht allzu lange hinausgezögert werden, da bis zur Schlüsselübergabe der Verkäufer für Schäden oder gar eine Zerstörung des Hauses haftet.
Sollte die Immobilie zum Beispiel einen Tag vor der Übergabe Feuer fangen und niederbrennen, muss der Verkäufer das gesamte Geld zurückzahlen und für den Schaden alleine aufkommen.
Fazit
Es gibt einige Punkte, welche ein Immobilienverkäufer beachten muss. Wer auf die angeführten Fallstricke acht gibt, kann sich viel Ärger und Zeit sparen.