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Schritte beim Umzug - Einzug und Umzug - was ist zu beachten?

Jede Menge ist noch zu erledigen. Welche Punkte sollten bei einem Ein- und Auszug beachtet werden?


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In der Studenten- und Azubi-Zeit waren Umzüge noch nicht allzu kompliziert. Kündigen, die Wohnung herrichten, Freunde einbestellen und auf in die neue Unterkunft! Während das vielleicht noch bei einem WG-Zimmer geht, sieht es bei der Wohnung schon etwas anders aus. Fristen müssen beachtet, Mietverträge durchgesehen und Pflichten erfüllt werden, und außerdem hat natürlich auch der Mieter Rechte, die er gegenüber dem Vermieter im Streitfall geltend machen kann. Wie kann ein Umzug möglichst wenig nervenaufreibend vonstatten gehen und was sollte man dabei als Mieter beachten?

Auszug aus der Wohnung: ab wann?

Beim Auszug ist sehr wahrscheinlich die neue Wohnung schon gefunden und der Mietvertrag beginnt an dem Datum, an dem der alte Mietvertrag endet. So jedenfalls wäre die ideale Situation, um eine teure Doppelmiete zu vermeiden. Häufig allerdings muss die neue Wohnung schnell angemietet werden, damit sich der neue Vermieter nicht für jemanden entscheidet, der schneller einziehen kann - er will immerhin Leerstandsmonate vermeiden und meist findet sich jemand, der notfalls die doppelte Miete für die alte und die neue Wohnung zahlt.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, selbst nach einem Nachmieter ab dem gewünschten Zeitpunkt zu suchen oder den Vermieter zu bitten, den Vertrag aus diesem Grund vorzeitig aufzulösen. Fragen kostet zwar nichts, doch der Vermieter wird sich wahrscheinlich nur darauf einlassen, wenn davon auszugehen ist, dass die Wohnung schnell wieder neu vermietet werden kann. Realistischer wäre es, die Suche nach dem Nachmieter zu übernehmen und jemanden vorzuschlagen, der möglichst schnell einziehen würde. Ansonsten besteht bei den meisten Mietverträgen eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Checkliste: Was muss bei Auszug aus der Wohnung gekündigt werden?

Meist bestehen aktuell laufende Verträge, die beim Umzug gekündigt werden könnten. Alternativ muss der Anbieter erfahren, wohin man umzieht, um das Vertragsverhältnis am neuen Wohnort weitergehen zu lassen. Folgende Verträge müssen dabei berücksichtigt werden:

  • Telefonanschluss
  • Internetanschluss
  • Kabelfernsehen oder Paid TV
  • Strom- und/oder Gasversorgung

Manche dieser Verträge lassen sich nur dann kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht dasselbe oder ein gleichwertiges Angebot zur Verfügung stellen kann.

In diesem Fall besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das geht aus den Vertragsbedingungen hervor - auch ein Anruf beim betreffenden Anbieter kann helfen.

Welche Arbeiten sind vor dem Auszug zu erledigen?

Beim Auszug aus der alten Wohnung sind nur dann Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen zu erledigen, wenn das im Mietvertrag so festgehalten wurde. Das bedeutet, im besten Fall kann der Mieter einfach gehen und muss gar nichts bis auf die Endreinigung durchführen.

Die Wohnung wird im besenreinen Zustand übergeben: das heißt, sie wurde zwar nicht professionell desinfiziert, Böden müssen nicht neu imprägniert und Oberflächen nicht desinfiziert werden, allerdings sollte man mindestens die Böden wischen und saugen und sonstige Verschmutzungen beseitigen. Darüber hinaus müssen Räume vom Vermieter bei Bedarf alle paar Jahre instandgehalten werden, falls das erforderlich ist. Die Fristen dafür gestalten sich wie folgt:

  • 3 Jahre: Küche, Badezimmer und Dusche
  • 5 Jahre: Flure, Dielen, Wohn- und Schlafräume
  • 7 Jahre: alle weiteren Nebenräume

Das bedeutet, dass die Wände überprüft und bei Bedarf gestrichen sowie kleine Schäden ausgebessert werden müssen.

Übergabetermin und Umzug

Der eigentliche Auszug aus der alten Wohnung ist ein hartes Stück Arbeit. Je größer der Haushalt, desto eher ist davon abzuraten, alles selber zu machen. Mithilfe einer professionellen Umzugs-Checkliste verhindert man, wichtige Fristen etwa für die Absperrung der Straße oder die Beauftragung eines Umzugsunternehmens zu verpassen. Ist dieses Stück Organisation geschafft, gilt es, die alte Wohnung an den Vermieter zu übergeben. Er wird mit einem Übergabeprotokoll erscheinen und die Räume auf Mängel inspizieren. Bestenfalls stellt er nichts fest und das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben. Umso schneller kann dann die Rückzahlung der Kaution vonstatten gehen.

Was beachten beim Einzug in die neue Wohnung? - Checkliste

Endlich ist man die alte Wohnung los, die Übergabe verlief gut und die neue Wohnung wartet darauf, in Besitz genommen zu werden! Aber Vorsicht: eine zu schnelle Übergabe verhindert die Erkennung von Mängeln an der neuen Wohnung. Leider werden nicht alle Wohnungsübergaben sorgfältig durchgeführt, sodass die neuen Mieter einer Wohnung nachträglich den einen oder anderen Mangel feststellen können. Vor allem dann, wenn Möbel mit übergeben oder abgelöst wurden, gilt besondere Vorsicht und Sorgfaltspflicht. Überprüft werden sollte beim Einzug in eine Wohnung Folgendes:

  • Sind alle Steckdosen fest?
  • Lassen sich alle Türen schließen?
  • Ist das Warmwasser aus allen Wasserhähnen, in Bad und Dusche wirklich warm?
  • Funktionieren alle Heizkörper?
  • Sind die Böden unbeschädigt oder wie beschrieben?
  • Funktionieren alle Herdplatten und weitere Elektrogeräte in der Küche, falls vorhanden?
  • Sind abgelöste Möbel wie beschrieben?

Wenn die Möbel Teil der Mietsache sind, sind sie damit auch die Angelegenheit des Vermieters. Wurden sie dagegen vom Vormieter gekauft, sind sie Gegenstand dieses Vertrags und müssen bestenfalls vor Vertragsunterschrift überprüft werden. Der Vermieter kann nichts mehr unternehmen, wenn beim Einzug an einem abgelösten Möbelstück ein Mangel festgestellt wird, da es schließlich nicht seine Sache ist.

Planung des Einzugs in die Wohnung

Genauso wie der Auszug ist auch der Einzug in die neue Wohnung nicht gerade ein einfaches Unterfangen. Bei einem kleinen Haushalt kann es noch relativ einfach ablaufen. Doch bereits ab einer zweiten Person in der Wohnung ist ein Umzug eine organisatorische Leistung. Auch hierbei hilft eine Umzugs-Checkliste, nach der vorgegangen werden kann, wenn die neue Wohnung eingerichtet und nach und nach bewohnbar gemacht werden soll. Bei der Einrichtung hilft folgende Vorgehensweise:

  • Kisten müssen beschriftet und gleich in den richtigen Raum getragen werden
  • zuerst notwendige Räume einrichten: Küche, Schlafzimmer
  • erst große Möbel aufstellen / zusammenbauen, Deko zum Schluss aufstellen
  • Bohren, Schrauben, Zusammenbauen in einem Arbeitsschritt erledigen
  • das Umzugsunternehmen trägt schwere Sachen, Freunde helfen beim Aufbau in der Wohnung (auch an mehreren Tagen)

Zunächst geht es darum, die Kisten und Möbel in die neue Wohnung zu transportieren. Dabei sollte alles schon in dem Raum sein, in dem es später gebraucht wird. Die Beschriftung von Kisten ist unerlässlich. Für die erste Zeit muss außerdem eine Koch- und Schlafmöglichkeit gegeben sein, denn das ist Grundvoraussetzung, um bereits in der neuen Wohnung wohnen zu können.

Das Einrichten wird wahrscheinlich mehrere Tage in Anspruch nehmen: deswegen sollten zunächst die Möbel in den wichtigsten Räumen angeordnet werden, bestenfalls Küche- und Schlafzimmer. Dann folgen Wohn- und Arbeitsräume sowie Bad und Dusche. Sind die Aufbauarbeiten erledigt, können Regale aufgehängt und Schränke angebracht werden - dadurch erledigt man Bohr- und Schraubarbeiten in einem Rutsch.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich auch, Deko-Gegenstände in einer Kiste zu transportieren und Möbelstücke und Gebrauchsgegenstände in einer anderen. Zum Schluss kann dann die Deko folgen. Für die Arbeiten in der Wohnung selbst lassen sich auch Freunde um Hilfe bitten - eher als für den Transport von der alten zur neuen Wohnung.

Tipp: Umzugs-Checklisten erleichtern die Organisation

Umzüge sind selbst bei kleinen Haushalten mit vielen hilfsbereiten Freunden eine Frage der Organisation. Sie verlaufen wesentlich reibungsloser, wenn sie gut geplant werden und jeder weiß, wann er wo was zu machen hat. Das bezieht sich nicht nur auf den eigentlichen Umzug, sondern auch um den Umgang mit laufenden Verträgen, Information über den Umzug an notwendige Stellen und viele weitere Kleinigkeiten, an die man bei der Wohnungssuche gar nicht denken kann.

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