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Welche Posten dürfen Mieter als Steuer absetzen?

Mieter haben zahlreiche Möglichkeiten Kosten für Wohnung und Reparaturen im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen.


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Ob es der Winterdienst, die Reinigung des Treppenhauses oder auch die Haushaltshilfe ist - Mieter haben die Möglichkeit, dass sie zahlreiche Kosten, die im Rahmen von Tätigkeiten im Haus oder auch in der Wohnung anfallen, von der Steuer – im Rahmen der Einkommensteuererklärung – absetzen können. Selbst Kosten für Umzüge, die beruflicher oder privater Natur sind, können im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, sodass hier eine teilweise Rückvergütung des Finanzamtes erfolgen kann.

Was kann ich als Mieter abschreiben?

Vorweg die gute Nachricht: Zahlreiche Ausgaben für Arbeiten, die im Haus oder in der Wohnung anfallen, können vom Mieter dahingehend geltend gemacht werden, sodass er sie von der Steuer abschreiben bzw. absetzen kann. Selbst Nebenkostenabrechnungen können teilweise abgeschrieben werden. Zu beachten sind jedoch mitunter Voraussetzungen, welche vom Mieter erfüllt werden müssen, damit die angefallenen Kosten auch teilweise rückvergütet werden können. In vielen Fällen ist den Mietern nicht bewusst, welche Kosten sie tatsächlich abschreiben können. Im Regel gilt die Formel, dass mitunter lieber zu viel als zu wenig angegeben wird. Das zuständige Finanzamt streicht mitunter sowieso jene Posten, die als nicht steuerlich absetzbar gelten. 

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Was darf der Mieter von Steuer absetzen?

Die Definition der "haushaltsnahe Dienstleistungen"

Tätigkeiten und Arbeiten, die im Endeffekt vom Mieter selbst durchgeführt werden können, bezeichnet das Finanzamt als "haushaltsnahe Dienstleistungen". Unter diese Bezeichnung fallen etwa das Schaufeln von Schnee, das Bügeln der Wäsche oder auch die Gartenpflege und die Beaufsichtigung der Kinder. Werden diese Tätigkeiten von Firmen oder selbständig tätigenden Personen durchgeführt, können die dafür anfallenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Der Maximalbetrag beläuft sich auf 20.000 Euro, wobei ein Fünftel der Summe im Rahmen einer Einkommensteuererklärung angeführt werden darf. Auf Grund dieses Postens ist es möglich, dass eine Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro - pro Jahr - abgezogen wird. Zu beachten ist, dass die Tätigkeiten direkt am Grundstück oder in der Wohnung stattfanden; des Weiteren muss der Mieter Rechnungen vorlegen, die mittels Überweisung bezahlt wurden. Leistungen, welche mittels Barzahlung beglichen wurden, werden im Regelfall nicht anerkannt.

Nebenkostenabrechnungen können steuerlich geltend gemacht werden

Wurden die Arbeiten vom Vermieter und nicht vom Mieter in Auftrag gegeben, wobei die anfallenden Kosten dem Mieter übertragen werden, können die Nebenkostenabrechnungen ebenfalls im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Beispielsweise dann, wenn im Rahmen des Mietvertrages von Treppenhaus-Reinigungen festgeschrieben wurden, welche von einem professionellen Reinigungsdienst übernommen werden. 

Renovierungs- und Sanierungskosten können als Mieter steuerlich abgeschrieben werden

Das Schlafzimmer benötigt einen neuen Anstrich oder der Boden muss neu verlegt werden? Auch klassische Handwerkerleistungen können vom Mieter jederzeit abgeschrieben werden. Jedoch nur dann, wenn er die Arbeiten selbst einer Firma übertragen hat und diese auch per Rechnung bezahlt wurde. 20 Prozent können vom Finanzamt zurückerstattet werden, wobei der Höchstbetrag 6.000 Euro (pro Jahr) nicht überschritten werden darf. Wer die Höchstsumme geltend macht, kann sich 1.200 Euro vom Finanzamt holen. Zu beachten ist, dass die Arbeiten auf dem Grundstück oder in der Wohnung stattgefunden haben. Die Arbeiten können auch nur dann abgesetzt werden, wenn sie der Renovierung sowie dem Erhalt des Objekts dienen; Neuschaffungen sind ausgeschlossen. Die Rechnungen müssen auch hier - im Rahmen der Überweisung - per Bankweg beglichen worden sein. 

Auch Handwerksleistungen, die vom Vermieter verordnet werden, können als Mieter abgeschrieben werden.

Werden Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung angeführt, können diese ebenfalls beim Finanzamt angeführt werden. Der Mieter kann eine Vergünstigung aber nur dann nutzen, wenn es sich um eine detailliert aufgestellte Kostenübersicht - im Rahmen der Jahresrechnung - handelt. Der Mieter hat zudem das Recht, dass der Vermieter die Handwerkskosten gesondert ausstellt. Folgende Leistungen werden vom Finanzamt anerkannt:
 

Checkliste: Absetzbare Leistungen als Mieter

  • Arbeiten am Dach sowie an der Fassade
  • Austausch bzw. Renovierung von Fenstern und Türen
  • Wartungen der Heizungsanlage
  • Malerarbeiten am Haus oder auch in der Wohnung
  • Gebühren für etwaige Schornsteinfeger-Tätigkeiten
  • Verlegung von Teppich, Parkett oder Fliesen
  • Modernisierungsarbeiten im Badezimmer

 

Zu beachten ist, dass nur die reinen Arbeitskosten geltend gemacht werden können. Materialkosten werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht berücksichtigt. Der Steuerzahler kann von der Ermäßigung auch nur in dem Jahr erhalten, in welchem die tatsächlichen Arbeiten auch durchgeführt bzw. die Kosten angefallen sind. 

Die Heimarbeit als wesentlicher Punkt der Einkommensteuererklärung

Führt der Mieter seine berufliche Tätigkeit von daheim aus, hat er die Möglichkeit, das Arbeitszimmer ebenfalls von der Steuer abzusetzen. Dabei stehen dem Mieter jedoch zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Besteht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im eigens dafür geschaffenen Arbeitszimmer - vorwiegend bei Heimarbeitern oder Selbständigen der Fall - kann der Mieter anteilige Ausgaben wie Heizungskosten, Miete oder auch Strom, im Sinne der Werbungskosten, steuerlich geltend machen
  • Handelt es sich um Arbeitnehmer, die daheim arbeiten, jedoch nur deshalb, weil für die Tätigkeit kein anderer Platz geschaffen werden konnte, können jährlich bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden; jener Aspekt trifft etwa auf Lehrer zu

Der berufliche Umzug als absetzbare Kosten für den Mieter

Muss der Mieter - aus beruflichen Gründen umziehen - können anfallende Kosten ebenfalls abgeschrieben werden. Jene Kosten werden als Werbungskosten geltend gemacht. Dabei kann der Mieter folgende Aufwendungen abschreiben:
 

  • Maklergebühren, die im Rahmen der Vermittlung von Mietwohnungen anfallen
  • Doppelte Mietzahlungen (bis zu sechs Monate)
  • Kosten für Transport
  • Reparaturkosten, die auf Grund von Transportschäden entstanden sind
  • Fahrtkosten, die direkt am Umzugstag entstanden sind
  • Reisekosten, die im Zuge der Wohnungssuche entstanden

Anstatt Einzelnachweise vorlegen zu müssen, kann der Arbeitnehmer Pauschalen ansetzen. Die Pauschalbeträge für Singles sind seit 1. März 2015 730 Euro hoch; pro mitziehenden Familienangehörigen beträgt der Zuschlag 322 Euro. Für Lebenspartner sowie Verheiratete gelten Pauschalen in der Höhe von bis zu 1.841 Euro.

Ist der private Umzug als Mieter steuerlich absetzbar?

Wenn keine beruflichen Gründe, sondern hauptsächlich private Aspekte der Grund sind, warum der Wohnsitz gewechselt wird, können etwaige Kosten ebenfalls geltend gemacht werden. Auch wenn nicht die Kosten zur Gänze abgeschrieben werden, können alle Tätigkeiten, die unter die "haushaltsnahen Dienstleistungen" fallen, abgesetzt werden.

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